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Förderung öffentlicher Ladesäulen (LIS)

DS 006/2022

Antrag von Holger Kimmerle am 15.11.2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
namens der Fraktion B90/Die Grünen stelle ich folgenden Antrag:

  • Die Verwaltung berichtet wie hoch die Sondernutzungsgebühr für Ladesäulen in anderen vergleichbaren Städten ist, auch in Wohngebieten mit geringem Parkdruck. Ebenso erfragt sie in diesen Städten die Anzahl der vorhandenen Ladesäulen im öffentlichen Raum aufgeteilt in zentrale Stellen und Randlagen und stellt diese vor.
  • Die Verwaltung unterbreitet dem Gemeinderat Vorschläge, wie die Stadt ihrerseits potentiellen Betreibern von Ladesäulen mehr Sicherheit bei ihren Investitionen in die öffentliche LIS in wenig lukrativen Bereichen bieten kann.
  • Die Verwaltung identifiziert Wohngebiete mit einem Bedarf an Ladesäulen, weil in absehbarer Zeit fußläufig keine Möglichkeit zum Laden bestehen wird und eine Einrichtung auf privatem Grund unwahrscheinlich erscheint.

Zum Beispiel könnte die Stadt in den ersten Jahren auf die Erhebung der Sondernutzungsgebühr verzichten oder sie könnte nur für das Aufstellen der Ladesäule selbst eine Gebühr nach der Satzung über Sondernutzungen im Straßenraum, Anlage 2, Gebührenverzeichnis, Abs. 2 Anlagen und Einrichtungen, 2.1. Automaten (...) im öffentlichen Verkehrsraum ... zwischen 30 € und 150 € erheben. Hierbei könnte dann unterschieden werden zwischen stark frequentierten und Randbereichen. Zwar stehen die entsprechenden Parkplätze dann nur noch einer eingeschränkten Personengruppe zur Verfügung, das ist aber auch schon jetzt der Fall.

Die Stadtkonzeption 2030 beinhaltet das Strategiefeld "Zukunftsfähige Mobilität" und formuliert das Ziel "Heilbronn fördert die Elektromobilität und setzt sich für den Ausbau einer standdardisierten Infrastruktur für Elektrofahrzeuge ein".

"Da die Verfügbarkeit von LIS im öffentlichen Raum von Wohngebieten derzeit noch sehr gering, die Lademöglichkeit am Wohnort allerdings für die Mehrheit der Nutzer*innen der wichtigste Ladeort ist, stellt der Ausbau von LIS in Wohnquartieren eine wichtige Voraussetzung für den Markthochlauf dar."
(Aus dem Abschlussbericht des Elektromobilitätskonzeptes für die Stadt Heilbronn)

Versuchslauf Verkehrsberuhigung Nördliche Innenstadt, Durchfahrtsbegrenzung Gerberstraße

Antrag von Susanne Bay am 26.07.2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der Fraktion B90/Die Grünen stelle ich folgende Anträge:

  1. Von Nord nach Süd, also einseitig, wird nach Einfahrt Reim-Areal und vor Einfahrt Tiefgarage Käthchenhof die Durchfahrt durch die Gerberstraße mit geeigneten Maßnahmen unterbunden. Denkbar ist, dass - wenn verkehrsplanerisch möglich- zusätzlich noch die Einfahrt in die Käthchenhoftiefgarage ermöglicht wird von der Gerberstraße aus und die Ausfahrt von dort sowohl in die Gerberstraße als auch in die Kaiserstraße.
  2. Weiterhin möglich wie bisher ist die Einfahrt von der Kaiserstraße kommend in die Gerberstraße und die Ausfahrt Richtung Norden in die Mannheimer Straße inklusive der Bedienung der Käthchenhoftiefgarage und des Reim-Areals.

Begründung:

Das Wohnquartier nördliche Innenstadt leidet seit langem und zunehmend unter verkehrlicher Überlastung. Im Gegensatz zur südlichen Innenstadt wurden dort bisher keine verkehrsberuhigenden Maßnahmen vorgenommen, damit sich Aufenthaltsqualität und Innenstadtflair entwickeln können. Gleichzeitig kann dieser Feldversuch Aufschluss geben darüber, wie leistungsfähig der Ringschluss über die Kali,- und Hafenstraße ist zum Erreichen der Bahnhofsvorstadt und der südlichen und westlichen Stadtteile, auch im Hinblick auf die anstehende Debatte zum Ausbau der Paula-Fuchs-Allee. Die Erkenntnisse aus dem Versuch sind auch wichtig für den Beteiligungsprozess zur Umsetzung der Leitlinien Park - und Straßenraumnutzung.

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