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Agrophotovoltaik auf Heilbronner Gemarkung

Antrag von Susanne Bay am 13.11.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der Fraktion B90/Die Grünen beantrage ich:

  1. Die Verwaltung identifiziert (eigene) Flächen, auf denen Agrophotovoltaik, also die gleichzeitige Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und Stromerzeugung auf Heilbronner Gemarkung erprobt werden kann.
  2. Sie bezieht hierbei sowohl die Möglichkeit von PV-Anlagen über den landwirtschaftlichen Nutzflächen mit ein, als auch bifaciale Anlagen, die senkrecht aufgestellt sind und insbesondere in den Morgen- und Abendstunden Strom produzieren, also zu Zeiten, in denen standardmäßig nach Süden ausgerichtete Anlagen nicht produzieren.
  3. Die Verwaltung tritt mit den bewirtschaftenden Landwirten der geeigneten Flächen in Kontakt mit dem Ziel, dass eine solche Nutzung erfolgt. Hierbei können in der Region handelnde Energiegenossenschaften bei Bedarf möglicherweise als Partner gefunden werden.

Begründung:

Heilbronn ist ein sehr starker Wirtschaftsraum mit großem Energieverbrauch. Deshalb müssen hier zügig noch mehr Aktivitäten entfaltet werden, durch erneuerbare Energien dezentral zur Deckung des Energiebedarfs beizutragen. Gleichzeitig ist es zwingend, wertvolle Ackerflächen zu schonen und nicht weiter zuzubauen. Agrophotovoltaikanlagen bieten die Möglichkeit, beide Nutzungen unter einen Hut zu bekommen. Deshalb ist es wichtig, dass Heilbronn diese neuen Möglichkeiten erprobt und nutzt.

Gewerbegebiet Steinäcker, DS 135 und 135A/2020

Gemeinsamer Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen, CDU, SPD vom 10.10.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

namens der o.g. Fraktionen stellen wir folgende Anträge:

  1. Die Flächen östlich der historischen Römerstraße werden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht als Erweiterungsfläche definiert. Eine entsprechende Bezeichnung wird aus den Planungen gestrichen.
  2.  Die Verwaltung macht eine Aufstellung, in welchen Gewerbe- oder Industriegebieten auf Heilbronner Gemarkung welche Grundstücke für eine gewerbliche Nutzung noch nutzbar sind (private und städtische).
  3. Die Verwaltung stellt dem Gemeinderat eine Aufstellung zur Verfügung über die geplanten und bereits realisierten Ausgleichsflächen für die Gewerbegebiete Böllinger Höfe und Steinäcker.
  4. Die Verwaltung stellt eventuell notwendige Verfahrensschritte und daraus resultierende Konsequenzen dar, für den Fall, dass die Flächen östlich der historischen Römerstraße aus den Potentialflächen für gewerbliche Nutzung zukünftig entfernt werden würden.

Begründung: Die Verwaltung hat aktuell die Beplanung auf die Flächen westlich der historischen Römerstraße begrenzt. Allerdings ist in der Drucksache und den angefügten Plänen weiter bereits eine Erweiterungsfläche im Osten der Römerstraße definiert. Der Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen und freier Feldflur hat aber eine sehr hohe Priorität. Der Gemeinderat muss vor diesem Hintergrund heute noch keine Vorfestlegung für die zukünftige Verwendung der Flächen östlich der Römerstraße treffen. Die weiteren Punkte des Antrags dienen der Erarbeitung von Fakten zur Versorgungslage Heilbronns mit Gewerbeflächen.    

Thomas Randecker    Susanne Bay     Rainer Hinderer

Vorkaufsrechte

Antrag von Susanne Bay am 19.02.2020

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, namens der Fraktion B90/Die Grünen stelle ich folgenden Antrag:

  1. Die Verwaltung berichtet, wie sie mit dem Thema „Vorkaufsrechte“ nach § 24 ff BauGB umgeht, wie sie prüft und welches Entscheidungskriterien sind.
  2. Die Verwaltung berichtet, ob und ggf. wo für gewisse Grundstücke von relevanter Größe eine Satzung nach § 25 BauGB in Frage kommt.

Grund für den Antrag ist der Bau von 483 Wohnungen auf dem ehemaligen Kaco-Gelände ohne eine einzige geförderte Wohnung. Es stellt sich die Frage, ob das Ausüben von Vorkaufsrechten möglich und zielführend ist in ähnlichen Fällen. 

Masterplan Innenstadt, DS 016/ 2019

Antrag von Eva Luderer am 26.02.2019

  1. Einrichtung eines Changemanagements
  2. Quartiersgaragen
  3. Digitale Stadtrundgänge
  4. Neukonzipierung Wollhaus Areal

Zu 1. Einrichtung eines Changemanagements
Wie auf S. 9 bzw. S. 25 des Masterplanes Innenstadt erwähnt

Begründung:
Zur Zeit ist die Leerstandsproblematik in der Heilbronner Innenstadt noch vernachlässigbar. Jedoch um Leerstandsbildung und Trading-down-Prozessen vorzubeugen ist ein Leerstandsmanagement zur Begleitung des Nutzungswandels unerlässlich.

Dieses Management soll auch die Verbindung zu den Immobilieneigentümern der Innenstadt sein.
Bei den zu veranstaltenden regelmäßigem Austausch zwischen Interessenten und Maklern wäre es auch nötig, diese in anderen Sprachen wie Türkisch oder Russisch anzubieten.

Zu 2. Quartiersgaragen (S. 27)

Verbesserung der Luftqualität in der Innenstadt
Standorte für Quartiersgaragen, Ausbau bzw. Begrünung der Innenhöfe, urban gardening

Begründung:
Um den Autoverkehr in der Innenstadt zu minimieren sind die Einrichtungen von Quartiersgaragen unerlässlich.
Für ein besseres Stadtklima ist auch die Begrünung der Innenhöfe nötig, wie z.B. urban gardening. Das Changemanagement könnte auch dies verwalten.

Zu 3. Digitale Stadtrundgänge (S.39) mehrsprachig

Begründung:
Da HN immer mehr touristisch erschlossen wird, ist es unbedingt nötig, die digitalen Stadtrundgänge auch in anderen Sprachen wie Englisch und Französisch anzubieten, möglichst im Einvernehmen mit dem Welcome-Center für Heilbronn-Franken. Dieses Welcome-Center, ansässig in der Innovationsfabrik, bietet seine Dienste in vielen verschiedenen Sprachen an.

Zu 4. Neukonzipierung des Wollhausstandortes (S. 43)

Zentrale Herausforderung für den Stadtraum wird die Neukonzeption des Wollhauses sein. Die Stadt erwirbt möglichst vollständig das gesamte Wollhausareal

Begründung:
Um einen gesunden Mix aus Handel und Wohnen zu erreichen ist es nötig, dass die Stadt dieses Grundstück besitzt. Nur dadurch ist es möglich auch andere Konzepte zu entwickeln, bzw. vorzugeben.

Erbpachtmodell für Grundstücke in städtischem Eigentum

Antrag von Susanne Bay am 07.09.2018

Was das Bauen im Moment extrem verteuert und für viele unmöglich macht, sind die hohen Grundstückspreise.

Deshalb stellen wir folgenden Antrag:

Die Stadt soll einen Teil ihrer eigenen Grundstücke (sowohl die für Eigenheime, als auch welche für Geschosswohnungsbau) in Erbpacht vergeben (z.B. auf die üblichen 99 Jahre) UND ZWAR: mit der vertraglich festgelegten Option, dass die Bauherrschaft die Grundstücke  nach 10 Jahren (evtl. 2. Termin nach 20 Jahren) erwerben kann.

Der Grundstücks-Wert wird festgelegt und dann im Fall des Kaufs nach oben oder unten angepasst, wenn er einen bestimmten Korridor verlässt.

Die Verwaltung macht hierzu konkrete Vorschläge.

Des Weiteren sollen mögliche Schlüsselgrundstücke wieder verstärkt in Erbpacht ohne Kaufoption vergeben werden. Dies sichert nachfolgenden Generationen auch noch Spielräume der Stadtentwicklung.

Begründung:

  • es kann mehr gebaut werden von jüngeren Leuten und neuen Genossenschaften oder Baugemeinschaften, weil Grundstückskosten zunächst nicht anfallen, nur in Form von Erbbauzins.
  • Die Bauwilligen können 10 Jahre/20 Jahre zu Geld kommen und können dann das GS erwerben
  • Wir befinden uns im Moment im Bauboom und die Stadt erlöst viel Geld aus Grundstücksverkäufen, die spätere Generationen dann nicht mehr erlösen können. Durch die „nachlaufende Erbpacht“ kommt der GS-Verzehr auch nachfolgenden Generationen finanziell zu Gute und schafft so einen gewissen finanziellen Generationenausgleich.
  • Durch Erbpachtmodelle ohne Kaufoption wird zukünftigen Generationen Gestaltungsspielraum in der Stadtentwicklung erhalten.

Baulandpolitische Beschlüsse

Antrag zu Drucksache 049/2018von Susanne Bay am 18.03.2018

Die Vorberatungen und Gespräche mit verschiedenen Verbänden, Vereinen und Betroffenen veranlassen die Fraktion B90/Die Grünen ihre Anträge vom 28.11.2017 wie folgt zu modifizieren:

  1. Die Stadt verstärkt ihre vorausschauende Bodenpolitik im Bereich Wohnbebauung und erarbeitet Bebauungspläne für Neubaugebiete ab 3000 m²erst, wenn alle Grundstücke in städtischer Hand sind.Bei Verkäufen von Flächen ab 1 ha wird die Entscheidung über die Inanspruchnahme des städtischen Vorkaufsrechts im zuständigen Wirtschaftsausschuss gefasst.
  2. Da insbesondere im unteren Preissegment Wohnungen fehlen, gilt für die Bebauung in Neubaugebieten grundsätzlich eine Quote von mindestens 20% für den geförderten Wohnungsbau. Sie ist im Geschosswohnungsbau auf möglichst viele Gebäude verteilt zu erbringen. In Neubaugebieten mit reinem Geschosswohnungsbau beträgt diese Quote mindestens 30 Prozent. Sollten diese Quoten aus verschiedenen Gründen (z.B. nicht ausreichende Förderkulisse oder besondere Gegebenheiten vor Ort) nicht erfüllt werden können, entscheidet der Gemeinderat über das weitere Vorgehen.
  3. Bei Vorhaben im Innenbereich müssen mindestens 20 Prozent der neu geschaffenen Wohnungen sozial gebunden sein, sowohl beim Bestehen privaten Baurechts, wenn dieses mittels neuer Bebauungspläne erweitert wird, als auch bei neu geschaffenem Baurecht. Sollte dies aufgrund der geringen Anzahl der Wohnungen oder aus anderen Gründen nicht möglich sein, ist eine Abgabe an die Stadt zu bezahlen. Die Verwaltung macht Vorschläge, wie eine solche Abgabe gestaltet werden kann.
  4. Die Stadt bezuschusst Grundstückserwerb durch Bauwillige, die geförderten Wohnraum errichten und nachweisen, dass sie das Bauvorhaben ohne weitere Subventionierung nicht realisieren können. Die Verwaltung schlägt dem Gemeinderat dazu eine Förderrichtlinie vor.
  5. Damit die Stadt über entsprechende Mittel zur Subventionierung verfügt, wird ein Fonds eingerichtet, der sich aus dem Mehrertrag durch Grundstücksverkäufe gemäß Antrag 1, aus Mitteln der Abgabe nach Antrag 3, aus der Landesprämie für geförderten Wohnraum (derzeit 2000 Euro pro Wohnung) sowie aus eventuell ersparten Transferleistungen in Folge des verbesserten Wohnungsangebots.
  6. Da auch im günstigen Preissegment über dem geförderten Wohnraum (derzeit 7-10 Euro pro m²) Wohnungen fehlen, macht die Verwaltung - vor den Beratungen zum kommenden Haushalt - Vorschläge für eine kommunale Förderung.

Die Begründung der Anträge erfolgt mündlich.

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