Grundsteuer 11. November 202425. November 2024 DS 248/2024 Rede im Gemeinderat am 11.11.2024 von Holger Kimmerle Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Mergel, liebe Kolleginnen und Kollegen Stadträte, liebe Anwesende, 2022 also vor zwei Jahren waren wir uns mehrheitlich einig, dass den Heilbronner:innen eine Erhöhung der Grundsteuer um ca. 11 % zuzumuten ist und dass diese Erhöhung im Blick auf andere Kommunen also auch den Vergleich mit diesen und den Aufgaben, die Heilbronn zu erfüllen hat, gerechtfertigt ist. Ein Grund, diesen Schritt noch vor der Grundsteuerreform anzugehen war die Selbstverpflichtung zur Aufkommensneutralität was auch beinhaltet, dass man nicht direkt nach der Reform den Hebesatz erhöht. Aufkommensneutralität bedeutet allerdings nicht, dass es keine Belastungsverschiebungen bei den Eigentümerinnen und Eigentümern gibt und somit auch bei den Mieterinnen und Mietern. Ganz im Gegenteil, genau diese Verschiebung ist, was das Bundesverfassungsgericht 2018 forderte. Politisch war diese Reform von niemandem gewünscht. Die Einnahmen natürlich schon. In manchen Diskussionen hat man das Gefühl es gibt Menschen die denken, der Staat selbst hätte Geld, welches nicht aus Steuern kommt. (Also vor zwei Jahren der Beschluss einer Erhöhung und damit Mehreinnahmen von rund 3 Mio. Euro.) Dass eine Verschiebung der Erhebung um ein Jahr auf 2024 keine gute Idee ist, war uns Grünen damals schon klar. Beim letzten Haushalt hatten wir also die selbe Diskussion erneut völlig unnötig. Jetzt haben wir die Situation, dass die Reform einige wenige Menschen hart trifft. Keine Frage, aber das hat nur gering etwas mit dem Hebesatz sondern mit der Reform zu tun. Im übrigen auch nicht ob in Baden-Württemberg oder die mit der Bundeslösung. Die FDP schreibt in ihrem Antrag zu Recht, dass die Kommune die Reform nicht beeinflussen kann. Und eine Senkung um 5,8 % kostet die Stadt zwar 2 Mio. hilft aber bei weitem nicht den paar wenigen, die von der Belastungsverschiebung zu sehr betroffen sind. Und von diesen paar wenigen, sind nochmal nur wenige, die es sich nicht leisten können. Und die gibt es und das ist ein Problem. Eine Klage gegen die Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwertes zum 1. Januar 2022 kann hier der einzige zielführende Weg sein. Wie Herr Dagenbach konnte auch ich die FDP-Rechnung nicht nachvollziehen. Traut ihr euch nicht auf 3 Mio. zu verzichten? Derzeit liegen noch nicht alle neuen Grundsteuermessbeträge vor. Deshalb nennt das Transparenzregister auch keinen einzelnen Wert, sondern eine Bandbreite an möglichen Hebesätzen. Und lieber Herr Dagenbach, auch eine Senkung auf 316 % ist nicht ausreichend um auf den Stand vom alten Modell mit dem Hebesatz von 450 % zu kommen. Da müssten Sie schon auf 312 % runter gehen. Auch das könnten wir. Wir können auch auf 246 %, dann muss ich nicht mehr zahlen als bisher. Wir können den Hebesatz auch auf 0 % setzen. Aber wir sind uns doch einig, dass wir die Grundsteuer nicht abschaffen wollen und das baden-württembergische Modell werden wir hier auch nicht ändern. Kollege Weinmann, sie brauchen diese Diskussion aus dem Landtag (wo sie sich offensichtlich nicht durchsetzen konnten) also auch nicht hierher zu verlagern. Und Kollege Hinderer auch nicht. Und das sei noch gesagt: Wenn man so tut, als müssten alle mehr bezahlen, dann ist das schlicht nicht wahr. Denn dann wäre es keine Verschiebung sondern Erhöhung. Wenn Sie also nur Menschen kennen, die es als Erhöhung wahrnehmen, geht es Ihnen und Ihrem Umfeld wahrscheinlich sehr gut. Wir stimmen dem angedachten Hebesatz von 345 % zu. Vielen Dank